AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen KRAFT Motorsport

1. Allgemeines

Alle Lieferungen und Leistungen von KRAFT Motorsport (nachfolgend Lieferant genannt) erfolgen
ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden
erkennt der Lieferant nicht an, es sei denn, er hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Lieferant
in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.


2. Angebote, Mindestbestellmengen, Annahme, Annahmefristen

Sämtliche Angebote des Lieferanten im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den
Kunden dar, beim Lieferanten Lieferungen und Leistungen zu bestellen. Durch die Bestellung
gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages ab.
Der Lieferant ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen 
anzunehmen. Die Annahmeerklärung erfolgt durch die Auftragsbestätigung in Textform. Als 
Auftragsbestätigung gilt auch die tatsächliche Lieferung oder Rechnungsstellung.
Soweit Leistungen nach Angaben oder Vorgaben des Kunden erbracht werden, sichert der
Kunde zu, dass die Ausführung des Auftrags durch den Lieferanten keine Schutzrechte Dritter
verletzt. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer
Verletzung von Schutzrechten Dritter aufgrund der vertragsgemäßen Ausführung des
Kundenauftrages resultieren. Weitergehende Ansprüche des Lieferanten bleiben unberührt.


3. Preise und Zahlungsbestimmung

Alle Preisangaben verstehen sich in EURO einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen
Umsatzsteuer. Gesondert berechnet werden die Kosten für Transport, Verpackung und
Versicherung. Angegebene Versandkosten beziehen sich ausschließlich auf den Versand
innerhalb Deutschlands. Lieferungen außerhalb Deutschlands werden nur an die unter
„Versandkosten“ angegebenen Länder ausgeführt.
Die Zahlungen erfolgen gegen Vorkasse. 


4. Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher können bei Fernabsatzverträgen ihre Vertragserklärung innerhalb von vier Wochen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware 
widerrufen. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die 
nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit (Rennsport) nicht für die
Rücksendung geeignet sind.
Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt der Ware und dieser Widerrufsbelehrung in
Textform, wenn der Kunde zu diesem Zeitpunkt sämtliche nach dem Fernabsatzrecht
erforderlichen Informationen erhalten hat und sämtliche für den elektronischen
Geschäftsverkehr erforderlichen Pflichten erfüllt sind. Zur Wahrung der Frist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf oder die Rücksendung der
Ware ist zu richten an:
Kilian Kraft
KRAFT Motorsport
Buchenstraße 6
D-27404 Gyhum-Bockel
Email: info@kraft-motorsport.de

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der
Kunde uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, muss der Kunde uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der
Überlassung von Sachen gilt dies nicht für den Wertverlust durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme oder wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung
– wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im
übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein
Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige
Sachen werden beim Kunden abgeholt. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen,
wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden
Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis
zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht haben. Im übrigen tragen wir die Kosten der Rücksendung.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach
Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen.
Ende der Widerrufsbelehrung
Der Kunde sollte, wenn möglich, für die Rücksendung die Original-Verpackung verwenden.


5. Lieferung, Fristen, Abweichungen

Liefer- sowie Ausführungsfristen sind unverbindlich. Vereinbarungen über verbindliche
Liefertermine bedürfen der Textform.
Voraussetzung für die Einhaltung einer Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Käufer
übernommenen Vertragspflichten (insbesondere die Leistung vereinbarter Zahlungen).
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die dem Lieferanten unverschuldet die Lieferung und/oder Ausführung der Leistung wesentlich
erschweren und unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung,
Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., hat der Lieferant
selbst dann, wenn sie bei Vorlieferanten, deren Unterlieferanten oder Subunternehmen
eintreten, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen den Lieferanten, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl.
einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfrist
dazu berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Bei nicht paketversandfähiger Ware (Großgeräte) erfolgt die Lieferung per Spedition bis zur
Bordsteinkante. Weitergehende Transportleistungen können mit dem Frachtführer vereinbart
werden. Hierdurch anfallende zusätzliche Kosten werden vom Kunden direkt an den
Frachtführer gezahlt.
Abweichungen von der bestellten Ware, insbesondere hinsichtlich Verpackung, Material und
Ausführung sowie handelsübliche Modelländerungen sind zulässig und gelten als
vertragsgemäße Erfüllung, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit beim Kunden
nicht einschränken.


6. Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden

Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so
hat der Kunde dies sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren. Zumindest ist
unverzüglich mit dem Lieferanten unter Anzeige der Schäden Kontakt aufzunehmen.


7. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung an uns fällig.


8. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beim Kauf gebrauchter Sachen beträgt ein Jahr. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Auf Rennteile und deren Folgeschäden gewährt weder die Firma KRAFT Motorsport
noch der Hersteller eine Garantie. Ausnahmefälle sind Materialfehler vom Produkt, die
vor der Montage/Inbetriebsetzung festgestellt werden.
Wichtig: Alle Rennteile dienen der Erlangung von Höchstgeschwindigkeiten und sind
daher von Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen. Der Einbau und die Nutzung
dieser Rennteile erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko.

Der Kunde darf nach Erkennen eines Mangels keine Änderungen an den gelieferten Waren
und/oder ausgeführten Leistungen vornehmen oder die Nachbesserung, ohne dass der
Lieferant hiermit in Verzug ist, selbst vornehmen.
Zusicherung von Gewährleistung der Ware und/oder Leistungen bedürfen der Textform.
Angaben in Werbeschriften und im Internet begründen keine Zusicherung. Dies gilt
insbesondere für Größenangaben und technische Angaben (z.B. Maße).

Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung
auf etwaige Mängel und Mengenabweichungen zu untersuchen, eine insgesamt oder in Teilen
fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Die
Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen
Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind vom
Unternehmern unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Versäumt ein Unternehmer die
unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, so gilt die Ware in Ansehung
dieses Mangels als genehmigt.
Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, ist der Lieferant bei
Unternehmern berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern.
Das Recht zur Nachbesserung hat der Lieferant beim Kauf nicht, wenn und soweit der Kunde
Rücktrittsansprüche gemäß §§ 479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB geltend macht. Der Lieferant ist
verpflichtet, das Wahlrecht spätestens 10 Tage nach Zugang der formgerechten
Mängelanzeige auszuüben. Andernfalls geht es auf den Kunden über. Schlägt die
Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises
(Minderung) bzw. wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Schadenersatz zu
verlangen.
Nimmt der Kunde, welcher Unternehmer ist, Änderungen an Ware und/oder ausgeführten
Leistungen vor, oder nimmt er die Nachbesserung, ohne dass der Lieferant in Verzug ist, selbst
vor, sind für den Unternehmer jegliche Gewährleistungsansprüche wegen dieses Mangels
ausgeschlossen.


9. Haftung

Für Schäden haftet der Lieferant nur dann, wenn er oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine
wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise
verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Lieferanten oder eines
seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob
fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung des Lieferanten auf den Schaden beschränkt, der für
ihn bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche
Ansprüche. Die Haftung des Lieferanten wegen zugesicherter Eigenschaften, aus
übernommenen Garantien, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.


10. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen
Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis
zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller
vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar. (2) Ein Recht zur
Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von
uns unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur,
wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. (3) Befindet
sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so
werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt
erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
Der Lieferant ist verpflichtet, Sicherheiten freizugeben, wenn und soweit diese die zu
sichernden Forderungen um mindestens 20 % übersteigen.
Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware ist der Kunde
verpflichtet, auf das Vorbehaltseigentum des Lieferanten hinzuweisen und den Lieferanten über
den Zugriff unverzüglich zu unterrichten.
Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferanten liegt kein
Rücktritt vom Vertrag.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und
Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im
Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller erfolgt und der Verkäufer unmittelbar
das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der
Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum
(Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der
Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher
Eigentumserwerb beim Verkäufer eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein
künftiges Eigentum oder – im og. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur
Sicherheit an den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer
einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als
Hauptsache anzusehen, so überträgt der Verkäufer, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem
Käufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 dieses Absatzes
genannten Verhältnis.
Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber
die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Verkäufers an
der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den Verkäufer ab.
Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst
hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie zB. Versicherungsansprüche oder Ansprüche
aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer
widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung
des Verkäufers einzuziehen. Der Verkäufer darf diese Einzugsermächtigung nur im
Verwertungsfall widerrufen.


11. Pauschalierter Schadenersatz

Der Lieferant kann, unbeschadet der Möglichkeit des Nachweises eines höheren Schadens, bei
Ansprüchen auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, 15 % des Nettoverkaufspreises
verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist.


12. Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im
Rahmen der Geschäftsentwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33
Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet und gespeichert werden.


13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem
Lieferanten und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
der Bestimmungen zum UN-Kaufrecht (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlichrechtliches
Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Zeven.


14. Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie
hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese
Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
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